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Vega consultare doo

Pridobivanje dovoljenj za prevoz odpadkov po Italiji

 
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Vega consult d.o.o.
 Die erwerbung von genehmigungen für den abfalltransport in Italien


Wir sind schon seit den Anfängen, als das Herausgeben von Genehmigungen für den Abfalltransport in Italien für fremde Transportunternehmer begann, tätig, das ist seit Januar 2010.


Im Jahr 2010 begonnen wir mit den Einträgen der Transportunternehmer in Papierform, im Jahr 2014 waren wir einer der Ersten, die auf telematische Übermittlung der Einträge für das Erlangen der neuen Genehmigungen für Abfalltransporte und für bereits bestehende Veränderungen in »Albo gestori ambientali« übergegangen sind.


In all den Jahren haben wir genug Erfahrungen gemacht, um Ihnen schnellstmöglich bei der Erlangung der Genehmigung für Abfalltransporte in Italien zu helfen, weil wir genau wissen, welche Unterlagen man zu dem Antrag einreichen muss. Somit sind die Eingaben die wir vorbereiten vollständig und es gibt kein unnötiges Warten, wegen der Fehler beim Eintragen der Daten in das Portal Alba oder wegen der fehlenden Unterlagen.


Es ist uns eine große Freude, dass nach den Empfehlungen von unseren Kunden, neue Kunden zu uns kommen, denn das bedeutet, dass Sie mit uns zufrieden sind.



Die Gesetzgebung


Alle fremden Transportunternehmer, die in Italien Abfalltransporte als Import, Export oder nur als Transport über Italien führen, müssen für den Abfalltransport eine Genehmigung oder, wie Ihr sie kurz nennt, »Albo« haben.

Die Genehmigungen müssen Sie über die Handelskammer – Abteilung  für  Umweltfachbetriebe  »External link opens in new tab or windowAlbo gestori ambientali« in Italien erwerben.

Wichtige Mitteilug über Vorlegung der nötigen Dokumentation für die regelmäßige Eintragung in die 6. Kategorie – bis zum 15. Oktober 2016

 

ALLE UNTEN ANGEGEBENEN DOKUMENTE MÜSSEN ZUERST LEGALISIERT (APOSTILLE) UND DANN IN DIE ITALIENISCHE SPRACHE ÜBERSETZT WERDEN!!


Gemäß dem Absatz 3 des Artikels 33 muss allen Dokumenten in einer fremden Sprache eine Übersetzung in die italienische Sprache beigelegt werden, die Seitens der zuständigen Diplomat- oder Konsularvertretung oder eines vereidigten Gerichtsdolmetschers beglaubigt wurde.



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Wir bieten Ihnen folgende Dienste an:


Hilfe bei der Aktualisierung der bestehenden Genehmigung für Abfalltransporte, für Transportunternehmer, die schon auf »Albo gestori ambientali« in Bozen oder über eine andere Handelskammer registriert sind.

Jede Veränderung wie zum Beispiel ein Kauf oder Verkauf des Lastkraftwagens, Veränderung der Anschrift des Unternehmens, Zunahme oder Abnahme der Abfälle, die Sie transportieren möchten, müssen seit 1. Juli 2015 über die Webseite geregelt werden, da Anträge in Papierform nicht mehr angenommen werden.

Alle, die vor dem 15.10.2016 eingetragen wurden, müssen ihren Antrag bis 13.02.2017 erneuern. Nach dem Ablaufen dieser Frist, wird die bestehende Genehmigung ungültig und Sie werden automatisch aus dem System gestrichen.


Den Transportunternehmern, die sich neu in das „Albo gestori ambietali“ registrieren, bieten wir neben dem Eintrag der Eingabe für  die Eintragung über das Portal, auch „domicilio“ an.

Das ist ein sekundärer Sitz des Unternehmens, der  bei der Abgabe der Genehmigung angeführt sein muss. Der muss in Italien, in der Region in der Sie sich eintragen, sein.

Alle, die bereits eingetragen sind, müssen eine Adresse in Italien haben, entweder als sekundären Sitz, Geschäftsadresse oder Pec-E-Mail (zertifizierte E-Mail Adresse);


Den Kunden gewährleisten wir langfristige geschäftliche Zusammenarbeit, Professionalität, schnelles Erwerben der Genehmigung für den Abfalltransport.

Wie bekomme ich die Genehmigung für den Abfalltransport in Italien?


Wenn Sie Sie sich mit Eintritt zu geben Sie bitte uns zu helfen, schicken Sie Ihre Informationen (External link opens in new tab or windowFormular übertragen).

Bezüglich der Genehmigung für die Beförderung von Abfällen, die Sie bei „Albo gestori ambientali” über die Industrie- und Handelskammer Bozen, Triest, Venedig, Mailand… eingeholt haben, informieren wir Sie darüber, dass am 15.10.2016 die neue Resolution in Kraft getreten ist, die einige Neuigkeiten gebracht hat.

 

Der anfangs eingereichte Antrag muss mit neuen Dokumenten, die in die italienische oder deutsche Sprache übersetzt sein müssen-beglaubigte Übersetzung! und neuen Daten über schon eingetragene Fahrzeuge, erneuert werden.

 

Solange der alte Antrag nicht erneuert wird, ist das Eintragen neuer Fahrzeuge nicht möglich.

 

Alle, die vor dem 15.10.2016 eingetragen wurden, müssen ihren Antrag bis 13.02.2017 erneuern. Nach dem Ablaufen dieser Frist, wird die bestehende Genehmigung ungültig und Sie werden automatisch aus dem System gestrichen.






Links:

Camera di Commercio di Bolzano
Categoria 6 Trasporto transfrontaliero
External link opens in new tab or windowwww.camcom.bz.it/
Albo Nazionale Gestori Ambientali
External link opens in new tab or windowwww.albonazionalegestoriambientali.it/

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Kontakt


 

Über uns

Für weitere Informationen rufen Sie uns unter External link opens in new tab or window0039 328 05 644 90, e-mail an External link opens in new tab or windowinfo@vegaconsult.net oder füllen Sie das untenstehende Kontaktformular.

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39100 Bolzano,
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