Die Gesetzgebung


Alle fremden Transportunternehmer, die in Italien Abfalltransporte als Import, Export oder nur als Transport über Italien führen, müssen für den Abfalltransport eine Genehmigung oder, wie Ihr sie kurz nennt, »Albo« haben.

Die Genehmigungen müssen Sie über die Handelskammer – Abteilung  für  Umweltfachbetriebe  »External link opens in new tab or windowAlbo gestori ambientali« in Italien erwerben.

Wichtige Mitteilug über Vorlegung der nötigen Dokumentation für die regelmäßige Eintragung in die 6. Kategorie – bis zum 15. Oktober 2016

 

ALLE UNTEN ANGEGEBENEN DOKUMENTE MÜSSEN ZUERST LEGALISIERT (APOSTILLE) UND DANN IN DIE ITALIENISCHE SPRACHE ÜBERSETZT WERDEN!!


Gemäß dem Absatz 3 des Artikels 33 muss allen Dokumenten in einer fremden Sprache eine Übersetzung in die italienische Sprache beigelegt werden, die Seitens der zuständigen Diplomat- oder Konsularvertretung oder eines vereidigten Gerichtsdolmetschers beglaubigt wurde.



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